Bern, 11.November 2024
Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat am 8. November 2024 die Verordnung über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität verabschiedet. Darin wird die Errichtung eines Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz (KWIS) beschlossen. Das KWIS besteht aus einem Rat für wissenschaftliche Integrität und einer Geschäftsstelle. Im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz wird die Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums bei den Akademien der Wissenschaften Schweiz angesiedelt sein. Zum Gründungspräsidenten des Rats für wissenschaftliche Integrität hat der Hochschulrat Edwin Constable gewählt, der bereits die Expert:innengruppe Wissenschaftliche Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz präsidiert hatte. Edwin Constable ist emeritierter Professor für Chemie an der Universität Basel und international anerkannter Experte für wissenschaftliche Integrität in der Wissenschafts- und Forschungspraxis.
Das KWIS wird nach einer Aufbauphase ab 2026 die Hochschulen in der Schweiz hinsichtlich wissenschaftlicher Integrität, best practices und internationale Entwicklungen beraten. Mit dem KWIS schafft der Hochschulrat eine nationale Melde- und Beratungsstelle für Fehlverhalten mit Bezug zur wissenschaftlichen Integrität. Die Meldungen erfolgen über die Hochschulen und die anderen Institutionen des Hochschulbereichs ans KWIS. Das KWIS wird zudem die an zahlreichen Hochschulen vorhandenen Fachstellen für wissenschaftliche Integrität vernetzen und für eine noch bessere Verbreitung und Einhaltung des Kodex’ für Wissenschaftliche Integrität sorgen. Das KWIS wird eine beratende, aber keine untersuchende oder sanktionierende Funktion haben; allfällige Massnahmen gegen fehlbare Forschende verbleiben wie bis anhin bei den Hochschulen selbst. Als Meldestelle wird das KWIS ausserdem Daten zur Einhaltung der wissenschaftlichen Integrität erfassen und so einen umfassenden Überblick über die Situation in der Schweiz und damit einen internationalen Vergleich ermöglichen.
Die Einhaltung der Regeln der wissenschaftlichen Integrität sind ein international anerkanntes Qualitätsmerkmal für Forschungsplätze auf der ganzen Welt. Wissenschaftliche Integrität garantiert die Verlässlichkeit von Forschungsergebnissen, die sorgfältige Datenerhebung und die Verantwortung von Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen. In der Schweiz ist die wissenschaftliche Integrität im Art. 12 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes als zentrale Rahmenbedingung für die Forschung und wissenschaftsbasierte Innovation verankert.
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben bereits 2021 gemeinsam mit dem Schweizerischen Nationalfonds, swissuniversities und Innosuisse den Kodex für wissenschaftliche Integrität erlassen, der internationalen Standards entspricht und in Wissenschaftskreisen durchgehend Anwendung findet. Der Kodex legt die wissenschaftlichen best practices fest, die von Forschenden in der Schweiz erwartet werden.
Weitere Auskünfte erteilt:
Prof. Dr. Edwin Constable, Präsident des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz, +41 78 717 66 88, edwin.constable@unibas.ch
Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
Postfach
3001 Bern