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Medienmitteilung

Akademien der Wissenschaften Schweiz

Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität Schweiz nimmt Tätigkeit auf

Seit dem 1. Januar 2026 verfügt die Schweiz über ein Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität, das unter der Präsidentschaft von Prof. em. Dr. Edwin Constable und der Leitung von Dr. iur., LL. M., Viviane Premand tätig wird. Das Kompetenzzentrum soll einerseits die von den Hochschulen und Institutionen des Bereichs gemeldeten Verfahren, Sanktionen und Massnahmen in Bezug auf die wissenschaftliche Integrität in der Schweiz erfassen und anderseits den Hochschulen in Thema wissenschaftliche Integrität unterstützend zur Seite stehen.

Das Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Integrität Schweiz (KWIS) hat am 1. Januar 2026 seine Arbeit aufgenommen. Es wurde von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) initiiert und die Geschäftsstelle ist administrativ bei den Akademien der Wissenschaften Schweiz angesiedelt. Die Geschäftsstelle des KWIS, von Viviane Premand, Dr. iur., LL.M, RA und Spezialistin in wissenschaftlicher Beratung geleitet, hat den Auftrag, die Aufgaben des Kompetenzzentrums im schweizerischen Hochschulbereich gemeinsam mit dem von der SHK eingesetzten (als ständiger Ausschuss des Hochschulrats) Rat für wissenschaftliche Integrität zu erfüllen und zu fördern. Mitglieder im Rat für wissenschaftliche Integrität sind:

  • Prof. em. Dr. Edwin Constable, emeritierter Professor für Chemie an der Universität Basel (Präsident)

  • Prof. ass. Christine Clavien, assoziierte Professorin am Institut éthique histoire humanités an der Universität Genf (Vizepräsidentin) 

  • Prof. em. Dr. med. Matthias Egger, emeritierter Professor am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern

  • Prof. em. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universtität St.Gallen

  • Dr. Sabine Chai, Geschäftsführerin der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität

Aufgaben und Kompetenzen des KWIS

Das KWIS wird als nationale Melde- und Beratungsstelle für Fehlverhalten mit Bezug zur wissenschaftlichen Integrität dienen sowie die institutionell akkreditierten Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs in der Schweiz hinsichtlich wissenschaftlicher Integrität, guter wissenschaftliche Praxis und internationaler Entwicklungen unterstützen und beraten. Seine Aufgaben stützen sich auf den Kodex zur wissenschaftliche Integrität, der 2021 von den Akademien der Wissenschaften, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF), Innosuisse und swissuniversities publiziert wurde. Das KWIS wird zudem die an Hochschulen zuständigen Fachstellen für wissenschaftliche Integrität kontaktieren und für eine Weiterentwicklung und Verbreitung guter wissenschaftlicher Praxis sorgen. Das KWIS spielt eine massgebliche Rolle für die Meldung, das Monitoring von Verfahren und die Unterstützung der Institutionen, es hat aber keine untersuchende, verfahrende oder sanktionierende Funktion und es ist keine Rekursinstanz; allfällige Massnahmen gegen fehlbare Forschende verbleiben wie bis anhin bei den Hochschulen selbst. Als Meldestelle für die Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wird das KWIS ausserdem die Meldungen entgegennehmen und die gemeldeten Verfahren, Sanktionen und Massnahmen verantworten und so eine umfassenden Übersicht über die Praxis der wissenschaftlichen Integrität in der ganzen Schweiz ermöglichen. Es wird über seine Aktivitäten Berichte für den Hochschulrat und das Publikum verfassen.

 Edwin Constable, erster Präsident des Rats für wissenschaftliche Integrität, unterstreicht: «Dass die Regeln der wissenschaftlichen Integrität eingehalten werden, ist ein weltweit anerkanntes Qualitätsmerkmal für Forschungsplätze. Wissenschaftliche Integrität garantiert die Verlässlichkeit von Forschungsergebnissen, die sorgfältige Datenerhebung und die Verantwortung von Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen. Das neue Kompetenzzentrum wird sich dafür einsetzen, die Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität in der Schweiz weiter zu stärken.»

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