Menschenrechte und Wissenschaft
Mit ihrem Delegierten für Menschenrechte setzen sich die Akademien der Wissenschaften Schweiz für die Rechte von Forschenden ein, thematisieren aber auch Aspekte ihrer Verantwortung. Der Delegierte ist aktuell Daniel Moeckli, Rechtsprofessor an der Universität Zürich.
Eine vielschichtige Beziehung
Das vielfältige Engagement der Akademien an der Schnittstelle zwischen Menschenrechten und Wissenschaften war Thema einer Podiumsdiskussion im Juni 2020.
Schutz der Menschenrechte von Forschenden
Die Akademien unterstützen Forschende, deren Menschenrechte infolge ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit verletzt werden, z.B. in Form willkürlicher Inhaftierung. Geeignete Aktivitäten erfolgen in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Akteuren, darunter das International Human Rights Network of Academies and Scholarly Societies.
Ein weiterer Partner ist die Schweizer Sektion von Scholars at Risk, dem globalen Netzwerk mit mehreren hundert Hochschulen, das für verfolgte Forschende Gastplätze organisiert. Dazu berichtete Radio SRF1.
Wahrung der akademischen Freiheit
Akademische Freiheit steht für freie wissenschaftliche Tätigkeit und ungehinderten Austausch wissenschaftlicher Ideen. Obwohl in vielen nationalen und internationalen Rechtsdokumenten verbrieft, ist sie auf verschiedenen Ebenen und zusehends unter Druck. Ernsthaft besorgt ob der Entwicklungen in der Türkei nach dem Putschversuch 2016 und in Ungarn rund um die Central European University, führten die Akademien 2017 eine internationale Konferenz in Bern zu diesem Thema durch. Unter dem Eindruck geopolitischer Veränderungen (Stichwort «knowledge security») und der Invasion Russlands in der Ukraine 2022 thematisierten die Akademien akademische Freiheit erneut, an einer Konferenz in Brüssel 2023, gemeinsam organisiert mit dem Schweizerischen Nationalfonds und SwissCore.
Konferenz 2017
Präsentationen: David Bohmert, Ayse Dayi, Terence Karran, Leiv K. Sydnes, Fred Zaumseil
Medienberichte: Radio SRF2, Forschungsmagazin «Horizonte»
Konferenz 2023
Recht auf wissenschaftliche Erkenntnis
Unter dem Titel «human right to science» findet auf globaler Ebene eine Diskussion zum Recht von Menschen auf wissenschaftliche Erkenntnisse und deren Anwendungen statt. Bereits 2015 führten die Akademien eine internationale Konferenz zu diesem Thema am Beispiel von Saatgutforschung und -politik durch.
Konferenz 2015
Präsentationen: Keynote von Farida Shaheed (UN-Sonderberichterstatterin zu kulturellen Rechten), Abstracts der weiteren Beiträge
Medienberichte: Radio SRF2, Forschungsmagazin «Horizonte»
Weitere Unterlagen
«The right to science», Vortrag von Martina Caroni (a+-Menschenrechts-Delegierte 2017-24), Universität Zürich, 23.10.2018
«Human Rights and Science», Sondernummer des European Journal of Human Rights (2015), hrsg. durch Samantha Besson (a+-Menschenrechts-Delegierte 2013-16)
Verantwortung in internationaler Forschung
Internationale Forschung kann sich mit schwierigen Kontexten konfrontiert sehen, z.B. wenn sie in Ländern mit korrupten politischen Strukturen stattfindet, bei der Zusammenarbeit an Projekten mit zweifelhafter Finanzierung oder mit Forschenden in mit internationalen Sanktionen belegten Ländern. Die Akademien thematisierten die Verantwortung von Forschenden in solchen oder ähnlichen Kontexten anhand konkreter Fallstudien 2016 mit einem Workshop.
Workshop 2016
Präsentationen: Jean-Luc Barras, Barbara Becker, Véronique Planchamp, Jakob Zinsstag, Heinzpeter Znoj
Medienbericht: Radio SRF2