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Akademien der Wissenschaften Schweiz

Bekanntgabe der Balzan Preisträger 2023

Am 11. September haben die Präsidenten der Balzan Stiftung «Preis» Alberto Quadrio Curzio und des Balzan Preisverleihungskomitees Luciano Maiani in Mailand die Preisträger der diesjährigen Balzan Preise für Wissenschaft und Kultur bekannt gegeben: zwei in den Naturwissenschaften und zwei in den Geisteswissenschaften. In diesem Jahr wird ausserdem der Sonderpreis für Humanität, Frieden und Brüderlichkeit unter den Völkern verliehen. Die Balzan-Preise 2023 werden am 17. November in Bern in Anwesenheit von Nationalratspräsident Martin Candinas verliehen. Am Tag vorher, dem 16. November, findet das Interdisziplinäre Forum der Balzan Preisträger 2023 in Bern statt, welches von den Akademien der Wissenschaften Schweiz mitorganisiert wird.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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