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Akademien der Wissenschaften Schweiz a+

Scholars at Risk SAR: globale Tagung mit Schweizer Panel

Parwiz Mosamim, Forschender aus Afghanistan und Doktorand an der Università della Svizzera italiana USI, unterhielt sich im Panel «Courage to Think» mit Roger Pfister, Leiter Internationales a+ über die Situation der Wissenschaft und insbesondere Forscherinnen in seinem Heimatland seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021. Die Konklusion ist sehr ernüchternd: Universitäten und Forschungseinrichtungen werden von unqualifizierten Männern geleitet und Frauen haben keinen Zugang mehr zu höherer Ausbildung. Mit seiner Dissertation zur Vertretung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung Afghanistans möchte Parwiz einen längerfristigen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation leisten.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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