MINT Mandat 2025-2028 (MINT.IV)
Die Akademien wirken als nationales Kompetenzzentrum in der MINT-Förderung, setzen mit eigenen innovativen Projekten zentrale Impulse in der nationalen MINT-Förderung und vernetzen die Akteur:innen.
Projektausschreibung MINT.IV - 2024
Das Förderprogramm MINT Schweiz des Bundes unterstützt Projekte und Initiativen zur Förderung von MINT-Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Das Programm wird von der Fachkommission MINT4 und der Geschäftstelle MINT Schweiz geleitet.
Der Ausschreibung für Projektskizzen (2025-2028) ist abgeschlossen. Die Entscheide über die Anträge werden Anfang März 2025 bekannt gegeben.
Für eine MINT-Initiative oder ein MINT-Projekt, welches das Ziel verfolgt, bei Kindern und Jugendlichen – insbesondere solchen, die aus ihrem persönlichen Umfeld keine entsprechenden Impulse erhalten – MINT-Kompetenzen zu stärken, MINT-Berufe attraktiver zu machen und das Bewusstsein für MINT zu fördern, kann eine Finanzierung beantragt werden. Antragsberechtigt sind Institutionen und Personengruppen, die fundierte Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können und vorzugsweise schon erfolgreich durch MINT Schweiz unterstützt wurden sowie Kooperationsprojekte. Eigenmittel in angemessener Höhe müssen mit eingebracht werden.
Informationen zur Ausschreibung
Zeitplan | Fristen*
3. Februar 2025: Eingabe Projektskizze (Stufe 1)
Anfang März 2025: Kommunikation zum Entscheid zur Projektskizze
12. Mai 2025: Möglichkeit zur Einreichung von Hauptgesuchen auf Einladung (Stufe 2)
Mitte Juni 2025: Kommunikation der Förderentscheide
1. Juli 2025: Frühestmöglicher Projektstart
31. Dezember 2028: Letztmöglicher Projektabschluss
* Die genauen Daten ab dem 3. Februar richten sich nach der Anzahl Einreichungen. Fachkommission MINT4 und Geschäftsstelle versuchen die Fristen kurz zu halten und den Antragstellenden möglichst viel Zeit für die Erarbeitung der Anträge zu lassen.
Was wird gefördert?
Projekte mit überregionaler Wirkung bei den Zielgruppen:
Kinder und Jugendliche bis zur Sekundarstufe II
Lehrpersonen, Akteur:innen der MINT-Nachwuchsförderung oder Behörden (Bund, Kantone) durch Koordination, Vernetzung oder Weiterbildung.
Besondere Priorität haben Initiativen und Projekte, die sich auf mindestens einen der folgenden Aspekte konzentrieren: die möglichst breite Erreichung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 20 Jahren, die Abstimmung auf die obligatorische Schule, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Einbindung von Kindern aus bildungsfernen Haushalten oder spezielle Angebote für Mädchen und junge Frauen in den Bereichen Informatik und Technik.
Besonderheit 2025–2028 – Mission Raumfahrt
Mit Marco Sieber wird voraussichtlich 2027 oder 2028 ein Schweizer Astronaut im Rahmen einer ESA-Mission zur Internationalen Raumstation ISS fliegen. Das SBFI lädt aktuell Schweizer Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen ein, ihr Interesse an wissenschaftlichen oder technologischen Experimenten für Marco Siebers ISS-Mission, welche voraussichtlich 6 Monate dauern wird, zu bekunden. Die Abteilung Raumfahrt des SBFI vertritt die Interessen der Schweiz bei der ESA. Mehr dazu hier.
Gleichzeitig stellt das SBFI in Aussicht, dass man den Schweizer Astronauten auch als Botschafter für das MINT-Mandat der Akademien gewinnen könnte. Der Schweizer Astronaut hätte z.B. die Möglichkeit, Videos mit Bildungsexperimenten von der ISS aus zu erstellen oder einen Anruf von der ISS im Rahmen einer grossen MINT-Veranstaltung zu organisieren.
Die Aktivitätender ESA könnten eine Inspiration für MINT-Förderprojekte bieten, die Kinder und Jugendliche durch und für Themen wie Raumfahrt begeistern – wäre dies eine Idee für Ihre Eingabe bei MINT Schweiz?
MINT-Projekte, welche die Thematik Weltraum/Raumfahrt oder eine Kooperation mit der Raumfahrtmission ins Auge fassen, können eine Finanzierung im Rahmen der Ausschreibung MINT.IV beantragen. Bitte beachten Sie, dass für diese Option keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen sind und daher kein Vorteil bei der Gesuchsstellung entsteht.
Förderkategorien
Kategorie A1: Aktivitäten von Institutionen, Konsortien und Netzwerke mit überregionaler und nationaler Bedeutung
Kategorie A2: Skalierung und Multiplikation von best practice Projekten und Förderung von Innovationen
Wofür kann man finanzielle Unterstützung beantragen?
Gefördert werden im Rahmen der Kategorie A1 Aktivitäten von Institutionen und Konsortien mit grosser Reichweite und/oder nationaler Bedeutung, welche in ihren Projekten eng mit Bildungsakteur:innen zusammenarbeiten.
In der Kategorie A1 werden insbesondere Projekte gefördert, die in Kooperation mit anderen Institutionen durchgeführt werden und tragfähige Netzwerke aufbauen/betreiben oder Synergien mit anderen geförderten Projekten schaffen (alle Projektpartner können bei der Finanzierung berücksichtigt werden). Die ausgewogene Abdeckung der Landesteile/-sprachen wird ausdrücklich gewünscht.
Die Akademien fördern im Rahmen der Kategorie A2 die Skalierung der erfolgversprechendsten Projekte der vorangegangenen Förderphasen und ermöglichen skalierbare innovative Ansätze weiterer Anbieter:innen aus Forschung und Praxis. Im Fokus stehen nach wie vor die breitere Nutzung und die Ausdehnung auf die Landesteile sowie die bessere Vernetzung mit den Regelstrukturen der Kantone. Partnerschaften mit Dritten (bspw. Berufsverbänden) oder grössere Verbundprojekte (verschiedene Hochschulen, Zusammenarbeit mit Akademien oder grossen Institutionen) werden begrüsst.
Finanziert werden sowohl Personal- wie Sachkosten. Von den geförderten Projekten/Aktivitäten wird eine angemessene Eigenleistung erwartet. Darüber hinaus sollten die finanzierten Akteur:innen mittelfristig Wege finden, dass sich Aktivitäten und Projekte auch nach der finanzierten Periode und unabhängig vom SBFI-Beitrag halten können.
Antragsberechtigt sind
Institutionen und Personengruppen in der Schweiz, die nachweisen können, dass Sie unter die Kategorien A1 oder A2 fallen.
Vom Förderprogramm ausgeschlossen sind
Neuanbietende ohne entsprechenden Leistungsausweis und Anbietende einmaliger Projekte, die nicht längerfristig in der Bildungslandschaft verankert werden können,
Organe des Verbundes der Akademien der Wissenschaften Schweiz sowie der Einzelakademien,
Projekte und Programme, die im Namen der Einzelakademien durchgeführt werden,
Forschungsvorhaben.
Im Beitragsreglement lesen Sie mehr über
Ziele und Rahmenbedingungen des Förderprogramms (Art. 2)
Gesuchseinreichung (Art. 8)
Budget/Anrechenbare Kosten (Art. 9)
Verfahren und Rechte (Art. 10)
Gesuchsbeurteilung (Art. 11)
Controlling und weitere Pflichten der Projektleitung bewilligter Projekte (Art. 12)
Gesuchsverfahren
Das Gesuchsverfahren erfolgt in 2 Schritten:
Aufgrund einer kurzen Projektdarstellung (Stufe 1) werden aussichtsreiche Vorschläge zur Einreichung eines vollen Antrags (Stufe 2) eingeladen.