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Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

II. In dem ein Bauteil zu Boden fällt und Walter zu Hilfe gerufen wird

Protokoll Polierstation für Kleinteile mit komplexen Formen Betriebsmodus: fluid Betriebslast: niedrig Strommodus: Nachtstrom Freigegebene Prioritäten: alle Auftragspaket: Verschleissteile Quartiersmobilität Letzter Auftrag: Klettverschluss für Rollerblades Materialtyp: biogen                                Abschluss: erfolgreich Neuer Auftrag: Kugellager für Rollerblades Smart-Tag: Ref. ID B5YRX Priorität: hoch <3 Produktionsmodus: 3D-Druck QPZ Fertigungstechnologie: ultrakurzgepulste Photonik zur Einschweissung der biogenen Abbaustoffe Rohstoff: 5-Hydroxymethylfurfural aus Stengeln abgeernteter Urtica dioica des Quartiergartens unter Zugabe von Allium schoenoprasum Stückzahl: 1 ;) Optische Objekterkennung und Kartierung: positiv Aktivierung Greiffinger 1–4: positiv Aktuierung Greifhandkomplex: positiv Zugriff: anheben Oberflächenrauigkeitsscan: aktiviert Rotationspolierfinger: aktiviert Rotation des Objekts entlang parallelverschobenem inkliniertem objektachsensynchronem Orbit unter Annahme eines rotationsellipsoiden Objektmodels: erfolgreich Adaptives Polieren: aktiviert Poliervorgang: abgeschlossen QK1: visuelle Qualitätskontrolle Schnellrotation unter Satellitenkamera: erfolgreich QK2: taktile Qualitätskontrolle Aktivierung Tastfinger: positiv Kontaktaufnahme: FEHLER Gegendruck Objekt auf aktuierte Greiffinger: 0 Objektlokalisierung: NEGATIV Raumkamera: aktiviert Objektlokalisierung im Raum: NEGATIV Warnung: B5YRX ist weder durch Pattern-Erkennung noch über visuelle Signatur des Smart Tags lokalisierbar Materialspezifische Detektion: ausgeschlossen, Material nicht magnetisch, keine auffälligen Spezifizitäten QK2: gescheitert Fehlermeldung:    Objekt nicht lokalisierbar. Lokaler optischer Alarm aktiviert Human-readable Rückmeldung QPZ: «Huch, Kugellager scheint mir bei QK2 aus den Fingern gerutscht zu sein ;) ist ja auch mega ölig. Ich sende Walter eine Hilfsanfrage.» Eine Nachricht leuchtet auf. Endlich. Walter legt den Max Frisch zur Seite. Hat er überhaupt gelesen? Er erinnert sich nicht an die Geschichte, irgendein neurotischer Mann in einer Sinnkrise. Jeden Abend wartet Walter auf das Aufleuchten der Nachricht. Heute kommt sie recht spät. Walter gähnt, seufzt die latente Anspannung aus den Gliedern. QPZ an Walter: «Ein Kugellager ist bei der taktilen Qualitätskontrolle heruntergefallen und die Maschine kann es nicht lokalisieren. QPZ bittet Walter um Hilfe. Walter weiss am besten, was zu tun ist.» Walter hat sich auch für Nachthilfe aktiv markiert, wie immer. Er bestätigt die Anfrage, schlüpft in die nagelneuen Rollschuhe – gestern abgeholt – und schiebt sich aus der Wohnung, rutscht elegant das Treppengeländer herunter, stösst die Haustüre auf und gleitet in die aufkommende Dämmerung, ein Lied auf den Lippen: «Wenn ich dich nicht hätt‘, wenn ich dich nicht hätt‘, wenn ich dich nicht hätt‘, mein Ku Peh Zett, wenn ich dich nicht hätt‘, – was wär ich müd‘!»
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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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