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MINT Mandat 2017–2020

Im Auftrag des Bundes ist in der neuen Periode entsprechend eine Fokussierung und Konzentration der Massnahmen auf die Sensibilisierung und Motivation von Kindern und Jugendlichen für diese Fachbereiche zu legen. Dabei soll die Zusammenarbeit mit Institutionen im Bereich Technologie mit überregionaler Ausstrahlung gesucht werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die Akademien der Wissenschaften Schweiz in der MINT-Förderung beauftragt 2019 und 2020 zusätzliche Projekte im Hinblick auf die Digitale Transformation zu fördern (Verantwortlich LG MINT.DT).
Mädchen in einem Labor
© Bildquelle: Annette Boutellier

Gute MINT-Förderung beeinflusst was wir denken, wie wir denken, wen wir kennen und was wir tun. Sie umfasst damit verschiedene fachliche Kompetenzen sowie die kritische Reflexion digitaler Möglichkeiten oder Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft. Sie steigert also auch die Motivation und Zukunftsaussichten unserer Kinder. Zum einen werden junge Leute, insbesondere Frauen, auf MINT-Berufe vorbereitet und in diese Richtung stimuliert, auf der anderen Seite soll das Bildungssystem der modernen, digitalen Industriegesellschaft erreichen, dass junge Menschen eine gute naturwissenschaftlich-technische Grundbildung (Science and Digital Literacy) erhalten und mündige Bürger werden, die die Zukunft aktiv mitgestalten.

 

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz sind vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beauftragt, schweizerische Fördermassnahmen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu konsolidieren und deren hohe Qualität zu garantieren.



Die Aktivitäten sind in einem Zusatzprotokoll mit dem SBFI definiert und fokussieren auf:

  • Kinder und Jugendliche der Altersklasse Vorschule bis und mit Sekundarstufe I
  • Information
  • Koordination
  • Institutionalisierung
  • Fokussierung und Skalierung
  • Zusammenarbeit mit kantonalen Strukturen (Schulen)
  • Lehrmittelentwicklung

 

Mit dem SBFI wurden ferner für die laufende Periode zwei Förderkategorien festgelegt:

  • A Förderung der Aktivitäten von 2-4 grösseren Institutionen mit hoher Reichweite
  • B Schulergänzende Angebote bzw. die Skalierung ausgewählter Projekte der Förderperiode 2013-16