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Ist die Suizidhilfe in der Schweiz ausreichend geregelt?

In den letzten Jahren ist die Anzahl assistierter Suizide gemessen an allen Todesfällen in der Schweiz deutlich gestiegen: von 0.2% (1999) auf 2.1% (2022). Hält diese Zunahme an, dürfte der Anteil in 10 bis 15 Jahren bei 5% liegen. Der rechtliche Rahmen für die Suizidhilfe ist durch das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz definiert. Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bieten Leitplanken für Ärztinnen und Ärzte, die Suizidhilfe liegt weitgehend in der Hand privater Institutionen. Welche rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen braucht es und genügen die bestehenden? Welche Massnahmen sind zum Schutz vulnerabler Gruppen nötig?

Kontakt

Dr. Jürg Pfister

Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
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