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Wissenschaft verständlich machen: Was ExpertInnen empfehlen

Wie es um die Wissenschaftskommunikation in der Schweiz bestellt ist, hat jetzt erstmals die ExpertInnengruppe «Wissenschaftskommunikation in Zeiten digitaler Medien» untersucht und in einem Bericht publiziert. Ihr Fazit: Zwar gibt es in der Schweizer Bevölkerung einen starken Rückhalt für die Wissenschaft und vielfältige Formate für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Aber es gilt auch Herausforderungen zu meistern, etwa die unzureichende Unterstützung von ForscherInnen, die mit der Öffentlichkeit kommunizieren, die Erosion des Wissenschaftsjournalismus oder die Verbreitung von Dis- und Misinformation. Auf dieser Grundlage hat die ExpertInnengruppe der Akademien Schweiz 20 Empfehlungen zur Verbesserung der Wissenschaftskommunikation formuliert.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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