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Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod rechtens

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat eine Anklage aufgrund eines Kapitels in den SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» geprüft und verfügt, kein Verfahren an die Hand zu nehmen. Die SAMW sieht in dieser Entscheidung die Funktion ihrer medizin-ethischen Richtlinien als berufsethische Normen gestärkt.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    KTVE: Neuer Präsident und revidiertes Reglement

    Die Kommission für Tierversuchsethik (KTVE) ist eine gemeinsame Kommission der SAMW und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT). Sie wirkt als Expertise- und Beratungsorgan im Bereich «Tierversuche». An der Sitzung vom November 2025 wählte der SAMW-Senat Prof. Michael Hottiger, Zürich, zum neuen Präsidenten der KTVE. Zudem wurde das revidierte Reglement in Kraft gesetzt. Es beschreibt die Zusammensetzung der Kommission, definiert die Prozesse und klärt die Rollen der beiden Akademien.

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Schweizer Innovation in der Krebsforschung: vier wegweisende Ansätze im Überblick

    Der Technology Outlook der SATW präsentiert alle zwei Jahre Zukunftstechnologien, die die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft prägen werden. In der aktuellen Ausgabe dokumentieren vier Showcases im Bereich Life Sciences, wie Schweizer Unternehmen mit unterschiedlichen Ansätzen die Krebsforschung revolutionieren – von der Früherkennung über neue Therapien bis zu molekularen Präzisionswerkzeugen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    «Das KVG ist ein Gesetz über Geldströme, nicht über Gesundheit»

    Ende 2025 hat CH Media ein Gespräch mit dem SAMW-Präsidenten Arnaud Perrier geführt über steigende Gesundheitskosten, wachsende administrative Aufgaben und andere Herausforderungen im Gesundheitssystem. Prof. Perrier spricht sich für eine gut zugängliche, in Netzwerken organisierte Grundversorgung und für eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften aus. Zudem begründet er, weshalb die Schweiz einen Verfassungsartikel zur Gesundheit braucht.

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