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Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW
Organspende nach Suizidhilfe: Rechtsgutachten klärt Fragen
Kann in einem Schweizer Spital nach assistiertem Suizid eine Organspende erfolgen? Beide Praktiken sind für sich genommen rechtlich zulässig, gesellschaftlich weitgehend akzeptiert und werden umgesetzt. Ihre Kombination wirft jedoch neue ethische und rechtliche Fragen auf. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der SAMW hat 2025 eine Stellungnahme zu den ethischen Aspekten publiziert. Heute veröffentlicht die SAMW ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Thema. Beide Dokumente sind auf unserer Themenseite verfügbar.



