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Kommission STAAR: Transparenz in der Forschung mit Tieren

Im Juni hat swissuniversities die Kommission STAAR – Swiss Transparency Agreement on Animal Research – geschaffen. Sie wird die Institutionen, die an Projekten mit Tierforschung teilnehmen, in ihrer Kommunikation mit der Öffentlichkeit unterstützen. Die unterzeichnenden Institutionen berichten regelmässig über ihre Fortschritte auf dem Weg zu mehr Transparenz.

 

Institutionen, die STAAR beitreten, gehen die Verpflichtung ein, bestimmte Grundsätze in Bezug auf die Kommunikation und Transparenz bei der Verwendung von Tieren in der Forschung zu beachten. Jedes Jahr werden konkrete Ziele festgelegt. Bisher umfasst STAAR 24 Institutionen.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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