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Akademien der Wissenschaften Schweiz a+

Der Jahresbericht 2021 ist da!

Ohne Wasser kein Leben: Diese Tatsache erhält durch die Hitzeperiode, die wir derzeit durchleben und aufgrund derer in vielen Regionen Einschränkungen eingeführt werden müssen, eine grosse Brisanz. Im Jahresbericht 2021 legen die Akademien einen besonderen Fokus auf Wasser und die verschiedenen Formen, die es annimmt.

 

Acht Persönlichkeiten aus dem BFI-Bereich erzählen uns, wie sie sich für Themen wie Digitalisierung und Demokratie, Triage-Richtlinien in der Intensivpflege oder zukunftsgerichtete technologische Fortschritte engagieren. Zudem erfahren Sie, wie das Gesamtbudget der Akademien verteilt ist oder in welchen innovativen Projekten wir uns für Wissenschaft, Gesellschaft und Politik eingesetzt haben.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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Laupenstrasse 7
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3001 Bern

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