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News

Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

Aktualisierte Checkliste für Veranstaltungen mit SIWF-Credits

Kontinuierliche Fortbildung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die kompetente Ausübung der Medizinberufe. Zu den Kriterien des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) für die Anerkennung von Veranstaltungen gehört die Einhaltung der SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit von medizinischen Fachpersonen mit der Industrie». Die Checkliste für die Vergabe von Credits wurde in Anlehnung an die revidierten Richtlinien aktualisiert.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    smarter medicine: Top-5-Liste für Kinderchirurgie publiziert

    Der Verein «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland», dessen Trägerschaft die SAMW angehört, setzt sich für eine optimale Gesundheitsversorgung in der Schweiz ein. Er fördert die Erarbeitung von Top-5-Listen, mit deren Hilfe Fachgesellschaften Interventionen bestimmen, die entweder ganz zu vermeiden oder nur unter bestimmten Bedingungen anzuwenden sind. Im November 2025 hat die Schweizerische Gesellschaft für Kinderchirurgie (SGKC) eine solche Liste veröffentlicht. 

  • Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften SATW

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    Wirkungsstudie der ETH Zürich: Was bringt das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies?

    Das Mentoring-Programm von Swiss TecLadies wird vom KOF Institut der ETH Zürich begleitet und evaluiert. Die bisherige Auswertung findet erste Anzeichen einer positiven Wirkung bei den jungen Teilnehmerinnen. Weitere Daten sind jedoch nötig, um die Aussagekraft der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    Zwangsweise Ausschaffungen: Weitergabe von medizinischen Daten

    Im Hinblick auf zwangsweise Ausschaffungen sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten weiterzugeben, damit die Transportfähigkeit der Betroffenen beurteilt werden kann. Ab 1. Januar 2026 wird hierfür ein schweizweit einheitliches Formular eingesetzt. Ziel ist, die Weitergabe medizinischer Daten unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

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3001 Bern

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