In den letzten Jahren ist die Anzahl assistierter Suizide gemessen an allen Todesfällen in der Schweiz deutlich gestiegen: von 0.2% (1999) auf 2.1% (2022). Hält diese Zunahme an, dürfte der Anteil in 10 bis 15 Jahren bei 5% liegen. Der rechtliche Rahmen für die Suizidhilfe ist durch das Strafgesetzbuch und das Betäubungsmittelgesetz definiert. Medizin-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bieten Leitplanken für Ärztinnen und Ärzte, die Suizidhilfe liegt weitgehend in der Hand privater Institutionen.
Welche rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen braucht es und genügen die bestehenden? Welche Massnahmen sind zum Schutz vulnerabler Gruppen nötig? Die Akademien der Wissenschaften Schweiz laden Sie herzlich ein, diese Fragen am kommenden «Science et Politique à table!» mit Fachpersonen aus Ethik, Medizin und Recht zu diskutieren.
Dienstag, 4. März 2025, 13:15 bis 14:30 Uhr im Bellevue Palace Bern.
Das Apéro beginnt um 12:45 Uhr, Referate und Mittagessen folgen um 13:15 Uhr.
Neben den drei Referent:innen diskutieren folgende Expert:innen mit Ihnen:
Generalsekretär SCNAT
Haus der Akademien
Laupenstrasse 7
Postfach
3001 Bern